Satzung

Der 05. Mai 2015 geht als bedeutendes Datum in die PARTEI-Geschichte ein: Eine Satzung wurde beschlossen!

Satzung

der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative – Die PARTEI Kreisverband Dresden

§ 1 Aufgabe und Zielsetzung

(1) Der Kreisverband Dresden der PARTEI ist eine Organisationsebene der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI). Die PARTEI ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Mitglieder ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates, einer modernen föderalen Ordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt Die PARTEI entschieden ab.

(2) Zielsetzung des Kreisverbandes Dresden ist es, aktiv dabei zu helfen, eine flächendeckende landes- und bundesweite Struktur der PARTEI zu etablieren und zu stärken. Der Kreisverband Dresden ist zur demokratischen Machtübernahme in Volksvertretungen innerhalb der Stadt Dresden beauftragt und soll den Landesverband Sachsen und den Bundesverband der PARTEI in jedweder Hinsicht auf dem Weg zur Machtübernahme unterstützen. Hierzu ist jedes noch so absurd erscheinendes Mittel recht, solange es zweckmäßig ist und nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen verletzt.

§ 2 Zusammensetzung des Kreisverbandes

(1) Der Kreisverband Dresden setzt sich gemäß der Satzung des Landesverbandes Sachsen aus mindestens 5 Personen zusammen, die ihren Wohnsitz im Gebiet der Stadt Dresden haben und Mitglied der PARTEI sind.

(2) Voraussetzungen zur Mitgliedschaft, die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Bestimmungen zu Ordnungsmaßnahmen regeln die Landes- und Bundessatzung der PARTEI.

§ 3 Kreisvorstand

(1) Der Kreisvorstand wird in einem demokratischen Verfahren von allen anwesenden Mitgliedern des Kreisverbandes im Rahmen der Gründungsveranstaltung bzw. einer Mitgliederversammlung gewählt. Die Wahlen finden geheim statt, sofern dies mindestens 1 Mitglied wünscht. Für die Wahl der Mitglieder des Kreisvorstandes ist eine einfache Mehrheit ausreichend.

(2) Jedes Mitglied des Kreisverbandes muss zur Mitgliederversammlung eingeladen werden. Die Einladung erfolgt per Brief oder E-Mail, die Einladungsfrist beträgt mindestens 14 Tage.

(3) Der Vorstand kann für eine maximale Dauer von 2 Jahren gewählt werden.

(4) Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus

    1. dem Kreisvorsitzenden

    1. seinem Stellvertreter

    1. einem Schatzmeister

    1. weiteren durch die Mitgliederversammlung bestimmte Vorstandsmitglieder

(5) Weitere Bestimmungen hierzu regelt die Landessatzung.

§ 4 Aufstellung von Bewerbern für die Wahlen zu Volksvertretungen

(1) Bewerber für die Wahlen zu Volksvertretungen (Stadt-/ Ortsbeirat) werden auf einer hierfür einzuberufenden Mitgliederversammlung nach demokratischen Grundsätzen gewählt. § 3 dieser Satzung sind hierfür sinngemäß anzuwenden.

(2) Weitere Bestimmungen hierzu regelt die Landessatzung.

§ 5 Ortsverbände

(1) Für die Gründung und die Arbeit von Ortsverbänden innerhalb des Kreisverbandes Dresden gelten die entsprechenden Regelungen der Landessatzung.

(2) Für Wahlen, Fristen und die Zusammensetzung gelten außerdem die in § 3 dieser Satzung ausgeführten Bestimmungen sinngemäß.

§ 6 Satzungsänderungen

(1) Änderungen dieser Satzung können nur von einer Mitgliederversammlung und nur mit absoluter Mehrheit beschlossen werden.

(2) Ein Antrag auf Satzungsänderung muss mindestens sieben Tage vor der Mitgliederversammlung beim Kreisvorsitzenden schriftlich eingegangen sein.

§ 7 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 05.02.2015 in Kraft.

Dresden, 05.02.2015

 

( Zum Ausdrucken und aufhängen … : )
Satzung-KV-Dresden-05.02.15